Die Behandlungskosten werden- sofern nichts anderes vereinbart wurde- nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ( GebüH) berechnet.
Mitglieder der Privaten Krankenkassen und Beihilfeberechtigte haben so die Möglichkeit, ihre Auslagen ganz oder teilweise erstattet zu bekommen.
Der Patient sollte daher wissen, dass er die Kosten für die Behandlung- unabhängig von der Erstattungspraxis seiner Privaten Krankenkasse- zu tragen hat.
Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen müssen ihre Behandlungskosten in der Regel selbst tragen, es sei denn es besteht ein Abschluss einer Zusatzversicherung. Einzelne gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig die Kosten für Osteopathie.